beA

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in der IT Branche sind wir davon überzeugt, dass es für Rechtsanwaltskanzleien jeder Größe ratsam wäre, ihre IT  aus Datenschutzgründen auf einen akzeptablen Sicherheitsstandard falls nötig auszubauen. Zur Sicherung ihres Arbeitsablaufes empfehlen wir, zusätzlich Redundanzen zur Prävention von Systemausfällen zu schaffen.

Die AF Data Systems GmbH hat mehrjähre Erfahrung von kleinen bis mittleren Rechtsanwaltzkanzleien und hat daher für Sie ein optimiertes Komplettpaket für das besondere elektronische Anwaltspostfach zusammengestellt:

Unser Lösungsansatz umfasst vor allem:

  • Beratung zur individuellen Anpassung des Systems auf Ihre Ansprüche
  • Aufbau, Installation und Konfiguration inkl. möglicher Wartung
  • Firewall und Virenschutz Konzept
  • Absicherung der Computer, Notebooks, Handys und Netzwerkkomponenten
  • Angepasste Backup-Lösung
  • Überwachung und proaktive Meldungen (Monitoring)
  • Beseitigung von sogenanten "single point of failure"
  • A-Jur Installations Service (Optional)

beA – besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Aufgrund des von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingeführten Gesetzes gem. § 31a BARO, wird das besondere elektronische Anwaltspostfach "beA" für alle Rechtsanwälte ab dem 01.01.2016 Pflicht.  Die Schriftsätze und Dokumente an die Gerichte werden ab dem 01.01.2016 ausschließlich über das beA abgewickelt.

 

Laut Bundesrechtsanwaltskammer ist hierfür folgendes nötig:

"Das beA wird ohne komplizierte technische Voraussetzungen zugänglich sein. Einerseits über einen sogenannten Webclient, der über einen der üblichen Webbrowser – Internet Explorer, Chrome, Firefox, Safari etc. - erreicht werden kann. Damit erhalten auch Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch ohne Kanzleisoftware arbeiten, einen unkomplizierten Zugang zum beA. Für die Kanzleisoftwarebenutzer erfolgt der Zugang andererseits direkt aus der Anwendung heraus. Dazu erhalten die Hersteller eine entsprechende Schnittstelle, die eine Implementierung des Postfaches ermöglicht.

Der einfache Zugang über einen Webclient wird auch das mobile Arbeiten mit einem Notebook ermöglichen. Die Nutzung von Tablet und Smartphones wird dagegen wegen der noch offenen Frage der Einbindung eines Kartenlesegerätes noch nicht sofort möglich sein. Langfristig wird hier an einer zufriedenstellenden Lösung gearbeitet.

Grundsätzlich werden für die Benutzung des beA ein Computer mit Internetzugang, auf dem einer der gängigen Browser oder eine Kanzleisoftware installiert ist, sowie eine Chipkarte – gegebenenfalls mit Signaturfunktion – und ein Kartenlesegerät benötigt. Für eine effektive Nutzung des beA sind darüber hinaus ein Drucker und ein Scanner sinnvoll."

(Quelle: http://bea.brak.de/)